Dass und weshalb konkret er in irgendeiner Weise weitere Schläge des Privatklägers befürchtete, sagte er nicht aus und ist auch nicht ersichtlich. Sein Aussageverhalten zeigt denn auch auf, dass für ihn nicht die Abwehr eines (bestehenden oder drohenden) Angriffs im Vordergrund stand. Vielmehr ging es ihm einfach darum, den Schlag des von ihm als ungefähr-