103, Z. 95 und 101). Er sagte dann zwar, er habe sich verteidigt, um dann gleich wieder anzufügen, «einfach zurückgegeben» zu haben (pag. 103, Z. 101). Nachdem er der Frage, ob er mit weiteren Schlägen des Privatklägers gerechnet habe, zunächst noch ausgewichen war (pag. 103, Z. 98: «Nein. Das ging ja nicht mehr, da er am Boden war.»), fügte er an, das könne der Privatkläger besser sagen und doch nicht zu warten, bis dieser ein zweites Mal schlage (pag. 103, Z. 105). Dass und weshalb konkret er in irgendeiner Weise weitere Schläge des Privatklägers befürchtete, sagte er nicht aus und ist auch nicht ersichtlich.