Dort blieb er mit erheblichen Kopfverletzungen (u.a. Schädelhirntrauma, Schädelfraktur, kleine Hirnblutung, was dann auch zu weitere Folgeschäden führte, vgl. E. 9.5 unten) liegen, bis ihn die Sanität ins Spital brachte. Auf der anderen Seite der vorausgegangene Schlag des Privatklägers, aufgrund dessen der Beschuldigte offenbar keinen Wank machte und den er auch postwendend mit einem gezielten Faustschlag ins Gesicht zu quittieren vermochte. Dass er danach in irgendeiner Weise verstört, verwirrt oder sonstwie vom Treffer gezeichnet gewesen sei, dieser z.B. irgendwelche Schmerzen verursacht habe, berichtete weder der Beschuldigte noch einer seiner beiden Kollegen.