So war er dann offenbar nicht überrascht darüber, dass der Privatkläger als Folge seines Faustschlages zu Boden ging und dort bis auf weiteres liegen blieb. Er liess den verletzten Privatkläger – der nach der Beschreibung des Beschuldigten die Augen dann für einige Minuten leicht geschlossen hatte (pag. 97, Z. 27–28) – am Boden liegen und setzte den Ausgang mit seinen Kollegen fort, als ob nichts passiert wäre. Er zeigte damit – wie es auch immer wieder in seinen Aussagen zum Ausdruck gekommen ist (vgl. z.B. pag. 97, Z. 58–60; pag. 104, Z. 134–135 und 144; pag.