Der einzige konkrete Hinweis, dass dieser Erstschlag womöglich nicht stattgefunden haben könnte, liefern die Aussagen von M.________. Ihr gegenüber habe der Beschuldigte gesagt, der Privatkläger habe damals versucht, ihm einen Faustschlag zu versetzen, was ersterer antizipiert habe (pag. 71, Z. 25–26; pag. 76, Z. 147). Vor der Staatsanwaltschaft ergänzte sie, diese Version sei ihr von mehreren Personen, unter anderem von L.________ und H.________, bestätigt worden (pag. 74, Z. 85–86; pag. 77, Z. 181–182 und 192).