Die Gutachter halten auch fest, dass die Migräneattacken, die rezidivierenden Episoden mit Lagerungsschwindel und die anhaltende Riechstörung Folgen des im Jahr 2014 erlittenen Schädelhirntraumas seien (S. 11 des Gutachtens). Dieses habe zudem zu neuropsychologischen Beeinträchtigungen (leichte bis mittelgradige kognitive Einschränkungen) geführt (S. 5 und 11 des Gutachtens; vgl. auch S.15 des neuropsychologischen Teilgutachtens). Im Austrittsbericht der O.________AG (Klinik) vom 10. März 2014 ist beim Privatkläger unter anderem Adipositas diagnostiziert worden (Dokument 101, S. 22).