, insbesondere die posttraumatische Anosmie, die Migräneattacken und der benigne paroxysmale Lagerungsschwindel als Folgen des am 3. August 2014 erlittenen Schädelhirntraumas) bestätigt (S. 5–7 des Gutachtens; vgl. auch S. 68 des Gutachtens [neurologisches Teilgutachten]). Die Gutachter halten auch fest, dass die Migräneattacken, die rezidivierenden Episoden mit Lagerungsschwindel und die anhaltende Riechstörung Folgen des im Jahr 2014 erlittenen Schädelhirntraumas seien (S. 11 des Gutachtens).