klägers beruht, deren Ergebnisse als Teilgutachten vorliegen. Im Gutachten werden die von Dr. med. N.________ im Bericht vom 8. September 2016 gestellten Diagnosen (pag. 34 ff., insbesondere die posttraumatische Anosmie, die Migräneattacken und der benigne paroxysmale Lagerungsschwindel als Folgen des am 3. August 2014 erlittenen Schädelhirntraumas) bestätigt (S. 5–7 des Gutachtens; vgl. auch S. 68 des Gutachtens [neurologisches Teilgutachten]).