504, Z. 30–32). Der Beschuldigte bestätigte auch, dass es nicht der erste solche Vorfall gewesen sei, man habe es aber in anderen Fällen anders lösen können. «Wenn jemand auf mich zukommt und schlechte Laune hat, soll er es nicht an mir rauslassen. Sonst kann ich auch retour geben.» (pag. 504, Z. 36–38) 8.2 Objektive Beweismittel 8.2.1 Die Vorinstanz hat die diversen Arztberichte in den Akten korrekt zusammenfassend wiedergegeben (pag. 337 ff., S. 13 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Darauf kann verwiesen werden.