503, Z. 24–28). Auf Frage, ob er sich irgend etwas überlegt habe, bevor er zugeschlagen habe bzw. wieso er die Privatkläger nicht einfach «liire» gelassen habe, entgegnete der Beschuldigte, er lasse sich viel bieten, solange man ihm nicht ins Gesicht rühre, sei alles ok. Wenn ihm aber jemand eine ins Gesicht drücke, drücke er zurück (pag. 503, Z. 32–33). Auf Vorhalt der Aussagen von Zeuge H.________, welcher angab, dass der Beschuldigte direkt, wie ein «Ping-Pong-Effekt», zurückgeschlagen habe, bestätigte der Beschuldigte, damals direkt zurückgeschlagen zu haben. Er überlege im Affekt nicht, wenn er eine kassiere, ob er zurückschlage.