501, Z. 2–6). Er sei immer noch arbeitslos und auf der Suche nach einer Stelle im Bereich KV/IT. Musik zu machen, mache keinen Sinn mehr, weil er aufgrund des Schwindels bzw. der Beschwerden nicht mehr an Konzerten auftreten könne und auch die Lust daran verloren habe (pag. 501, Z. 16–17, 20 und 34–38). Der Beschuldigte wurde von der Kammer ebenfalls nochmals zur Sache befragt. Er sei der Meinung, sich in diesem Moment verteidigt zu haben und nicht davon ausgegangen, derart grosse Verletzungen herbeizuführen (pag. 502, Z. 23–24). Es sei schade, dass es so weit gekommen sei, man hätte das auch anders regeln, darüber reden können (pag. 503, Z. 13–17).