7. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte war in der Nacht bzw. am frühen Morgen des 3. Augusts 2014 mit zwei Kollegen, H.________ und L.________, vor der I.________Bar in Biel, wo sich auch noch weitere Personen befanden. Zwischen einem dort ebenfalls anwesenden Mann – der nicht namentlich bekannt ist und der von den Beteiligten uneinheitlich als tamilischer, brasilianischer oder thailändischer Herkunft beschrieben wurde – auf der einen und H.________ und L.________ sowie dann auch dem Beschuldigten auf der anderen Seite kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung.