6. Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird in der Anklageschrift vom 1. Februar 2017 schwere, evtl. einfache Körperverletzung, begangen am 3. August 2014 in Biel, J.________strasse __, I.________Bar, zum Nachteil von C.________ vorgeworfen (pag. 238), indem der Beschuldigte dem sichtlich angetrunkenen Geschädigten einen Faustschlag in das Gesicht versetzte und dabei zumindest in Kauf nahm, C.________ dadurch eine schwere Schädigung des Körpers zuzufügen.