Für die Generalstaatsanwaltschaft beantragte der stellvertretende Generalstaatsanwalt K.________ Folgendes (pag. 507, 515; Hervorhebungen im Original): I. A.________ sei schuldig zu sprechen der schweren Körperverletzung, begangen am 03.08.2014, in Biel, J.________strasse __, I.________Bar, z.N. C.________ und in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten unter bedingtem Aufschub einer Teilstrafe von 21 Monaten bei einer Probezeit von 2 Jahren;