2. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten und die oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Staat Bern aufzuerlegen. 3. A.________ sei eine Entschädigung in der Höhe der Verteidigungskosten für das erst- und das oberinstanzliche Verfahren auszurichten. 4. Die Zivilklage des Privatklägers C.________ sei abzuweisen. 5. Der Privatkläger C.________ sei zur Bezahlung einer Parteikostenentschädigung von CHF 2'600.00 gemäss Kostennote zu verurteilen. 6. Die weiteren Verfügungen seien von Amtes wegen zu erlassen.