In der Berufungsverhandlung vom 14. Mai 2019 wurde der vom Privatkläger eingereichte Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 24. Juli 2017 gegen H.________ (wegen Tätlichkeiten und Drohungen zum Nachteil des Privatklägers) zu den Akten erkannt (pag. 512 f.). Weiter fanden Einvernahmen mit dem Beschuldigten (pag. 502 ff.) und dem Privatkläger (pag. 500 f.) statt.