Zum Leumundsbericht wies der Beschuldigte schriftlich darauf hin, dass sich die entsprechenden Polizeirapporte auf ein anderes, rechtskräftig eingestelltes Strafverfahren wegen schwerer, evtl. einfacher Körperverletzung beziehen (pag. 474). Dazu reichte er die Einstellungsverfügung vom 17. Januar 2017 ein (pag. 475 ff.), die sodann zu den Akten erkannt wurde (pag. 480 f.). In der Berufungsverhandlung vom 14. Mai 2019 wurde der vom Privatkläger eingereichte Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 24. Juli 2017 gegen H._____