Am 12. April 2019 edierte der Verfahrensleiter das vom 6. Februar 2019 datierende IV-Gutachten über den Privatkläger (pag. 483 ff.; vgl. Zusatzordner IV, ohne Paginierung). Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein Strafregisterauszug (pag. 494) sowie ein Leumundsbericht samt Erhebungsformular über die wirtschaftlichen Verhältnisse (pag. 452 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. Zum Leumundsbericht wies der Beschuldigte schriftlich darauf hin, dass sich die entsprechenden Polizeirapporte auf ein anderes, rechtskräftig eingestelltes Strafverfahren wegen schwerer, evtl. einfacher Körperverletzung beziehen (pag.