Daraus war zu entnehmen, dass im IV-Verfahren zur Klärung der Leistungsansprüche des Privatklägers eine polydisziplinäre medizinische Untersuchung angeordnet worden war (vgl. pag. 386 f.). Deren Ergebnisse erschienen geeignet, Aufschluss über den Gesundheitszustand des Privatklägers vor und nach dem 3. August 2014 zu geben, lagen jedoch nicht rechtzeitig vor, sodass der für den 19. Oktober 2018 vorgesehene Termin für die Berufungsverhandlung abgesetzt wurde (pag. 448 f.). Am 12. April 2019 edierte der Verfahrensleiter das vom 6. Februar 2019 datierende IV-Gutachten über den Privatkläger (pag.