384 f.) beschloss die Kammer, bei der IV-Stelle des Kantons Bern die Akten über den Privatkläger zu edieren (pag. 406; vgl. pag. 417). Die auf einem Datenträger (CD-ROM) eingereichten IV-Akten (vgl. pag. 418 f.) wurden auszugsweise ausgedruckt und in den Akten abgelegt (separater Zusatzordner [nachfolgend: Zusatzordner IV]; vgl. pag. 421 f.). Daraus war zu entnehmen, dass im IV-Verfahren zur Klärung der Leistungsansprüche des Privatklägers eine polydisziplinäre medizinische Untersuchung angeordnet worden war (vgl. pag.