(nachfolgend: Privatkläger), schuldig und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten, unter Aufschub des Vollzugs der Freiheitsstrafe bei einer Probezeit von 2 Jahren, zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 17'771.75, sowie zur Leistung einer Entschädigung an den Privatkläger von CHF 15'508.80 für dessen Aufwendungen im Verfahren (Ziff. I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag. 317). Weiter setzte die Vorinstanz die Entschädigung für die amtliche Verteidigerin des Beschuldigten fest (Ziff. II des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag.