(nachfolgend: Beschuldigter) der schweren Körperverletzung, begangen am 3. August 2014 in Biel zum Nachteil des Strafund Zivilklägers/Anschlussberufungsführers C.________ (nachfolgend: Privatkläger), schuldig und verurteilte ihn in Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten, unter Aufschub des Vollzugs der Freiheitsstrafe bei einer Probezeit von 2 Jahren, zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 17'771.75, sowie zur Leistung einer Entschädigung an den Privatkläger von CHF 15'508.80 für dessen Aufwendungen im Verfahren (Ziff.