Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Einzelgericht) vom 28. März 2017 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als dass A.________ schuldig erklärt wurde der Nichtabgabe entzogener Ausweise und Kontrollschilder trotz behördlicher Aufforderung, mehrfach begangen in C.________ am 13. Oktober 2015, 8. Dezember 2015 und am 22. März 2016. II. A.________ wird schuldig erklärt: der einfachen Körperverletzung, leichter Fall, begangen am 21. November 2015 in C.________, z.N. von B.________; und wird gestützt hierauf und aufgrund des rechtskräftigen Schuldspruchs in Ziffer I. hiervor