Es ist deshalb auch in diesem Punkt von einer ungünstigen Prognose auszugehen. Die Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 60.00, total ausmachend CHF 1‘800.00, ist daher unbedingt auszusprechen. Zusammenfassend wird der Beschuldigte zu einer unbedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend CHF 1‘800.00, verurteilt. V. Kosten und Entschädigung