Zudem erfolgte die Erhebung der wirtschaftlichen Verhältnisse vorliegend am 21. Mai 2018 und damit frühzeitig (pag. 218). Der Bericht über die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse wurde dem damaligen Verteidiger noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung einer schriftlichen Berufungsbegründung zugestellt (pag. 224). Diese Frist wurde dem Beschuldigten sodann bis zum 16. Juli 2018 erstreckt, nachdem D.________ sein Mandat niedergelegt hatte (pag. 225; pag. 227). Der Beschuldigte hatte somit die Möglichkeit, in seiner Berufungsbegründung zu seinen aktuellen wirtschaftlichen Verhältnissen Stellung zu nehmen.