Vom Nettoeinkommen wird eine Pauschale von 25% für den allgemeinen Lebensaufwand (Krankenkasse, Steuern) in Abzug gebracht. Daraus resultiert eine auf CHF 10.00 abgerundete Tagessatzhöhe von CHF 60.00. Angesichts der verbesserten finanziellen Verhältnisse ist die Höhe der einzelnen Tagessätze gestützt auf Art. 391 Abs. 2 Satz 2 StPO anzupassen (BGE 144 IV 198). Zudem erfolgte die Erhebung der wirtschaftlichen Verhältnisse vorliegend am 21. Mai 2018 und damit frühzeitig (pag.