Zusammenfassend beträgt die hypothetische Gesamtstrafe somit 45 Tagessätze. Wird diese hypothetische Gesamtstrafe um die rechtskräftige Geldstrafe von 15 Tagessätzen gemäss Strafbefehl vom 29. Dezember 2016 reduziert, ergibt dies eine Zusatzstrafe von 30 Tagessätzen. Ein Tagessatz beträgt höchstens CHF 3‘000.00. Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach dem Einkommen und Vermögen, Lebensaufwand, allfällige Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum (Art. 34 Abs. 2 aStGB).