Da vorliegend eine Zusatzstrafe auszusprechen ist und diese den Strafbefehl vom 29. Dezember 2016 betrifft, wird dieser Strafbefehl nicht zusätzlich als Vorstrafe berücksichtigt. Darüber hinaus ist ein weiteres Strafverfahren bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Em- mental-Oberaargau wegen Nichtabgabe von Ausweisen und / oder Kontrollschildern hängig. Der Beschuldigte hat sich im Strafverfahren immer korrekt verhalten, was erwartet werden darf und neutral zu werten ist.