Der im Urteilszeitpunkt noch nicht ganz 50-jährige Beschuldigte ist verheiratet, kinderlos und Geschäftsführer seiner eigenen Firma J.________, mit der er die F.________(Bar) in C.________ betrieb, wobei er gegenüber der Polizei ein Netto-Einkommen von lediglich 1'500 Franken geltend machte (pag. 93, 95, 97). Seine Schulden bezifferte er auf 80'000 Franken, dies seien Steuer- und Krankenkassenschulden sowie Verlustscheine. In der Hauptverhandlung erklärte er, seit dem 1. November 2016 führe er "die Sache selber weiter, ohne J.________", das Einkommen dürfte aber ungefähr gleich bleiben.»