_ vor diesem Verfahren bereits mehrfach im Strafregister verzeichnet war. Dies erstens mit einem Urteil (Strafmandat des damaligen Untersuchungsrichteramts II Emmental-Oberaargau) vom 16. November 2007 wegen Verfügung über mit Beschlag belegter Vermögenswerte, zweitens mit einem Urteil (Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau) vom 12. Mai 2015 wegen Nichtabgabe entzogener Ausweise und Kontrollschilder trotz behördlicher Aufforderung, Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz und Übertretung sowie fahrlässiger Übertretung des Umweltschutzgesetzes.