Für die Nichtabgabe von Ausweisen und Kontrollschildern trotz behördlicher Aufforderung, mehrfach begangen, wurde der Beschuldigte mit Strafbefehl vom 29. Dezember 2016 zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen verurteilt. Mit Verweis auf die bereits zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichts (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_829/2016 vom 30. Juni 2016 E. 2.4.2) sind von den rechtskräftig auferlegten 15 Tagessätzen 10 Tagessätze asperierend hinzuzurechnen, so dass die hypothetische Gesamtstrafe von 30 auf 40 Tagessätze zu erhöhen ist.