Er hat B.________ zwar bewusst gebissen, wollte diese aber nicht ernsthaft verletzen. Wer wie der Beschuldigte eine unbeteiligte Drittperson in einer dynamischen Auseinandersetzung beisst, muss jedoch mit Verletzungen rechnen. Es ist allgemein bekannt, dass eine Bissverletzung zu Verletzungen und krankheitsbedingten Folgen führen kann. Dies war auch dem Beschuldigten bewusst. Indem der Beschuldigte B.________ ins rechte Handgelenk biss, als diese in die Auseinandersetzung eingriff, nahm er eine einfache Körperverletzung derselben zumindest in Kauf. Er handelte mithin eventualvorsätzlich. Der Beschuldigte berief sich auf Notwehr.