Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Aussagen des Beschuldigten aufgrund des konsequenten Bestreitens für sich genommen nichts zur Klärung des Sachverhalts beitragen. Die Erklärungsversuche hinsichtlich einer möglichen Verwechslung und der Rivalitäten zwischen ihm und der Wirtin der G.________(Bar) erachtet die Kammer als nicht glaubhaft.