Diese Mutmassungen betreffend eine Verwechslung im Zusammenhang mit der Rivalität zwischen der F.________(Bar) und der G.________(Bar) sind nicht nachvollziehbar und als Schutzbehauptungen zu qualifizieren. Wie bereits dargelegt, kann eine Verwechslung resp. eine falsche Bezichtigung des Beschuldigten durch B.________ ausgeschlossen werden. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Aussagen des Beschuldigten aufgrund des konsequenten Bestreitens für sich genommen nichts zur Klärung des Sachverhalts beitragen.