10 dass sich diese Haltung der Wirtin auch auf die Gäste übertrage und diese B.________ sei ebenfalls Gast in der G.________(Bar) gewesen. Vielleicht sei es dadurch zur Anschuldigung gekommen. Aus seiner Sicht habe sie die Sache mit dem Biss erfunden oder verwechselt (pag. 158, Z. 29-35; pag. 159, Z. 1-5). Diese Mutmassungen betreffend eine Verwechslung im Zusammenhang mit der Rivalität zwischen der F.________(Bar) und der G.________(Bar) sind nicht nachvollziehbar und als Schutzbehauptungen zu qualifizieren.