So spricht der Beschuldigte sodann auch von «Leuten». Dass es schlussendlich H.________ war, der die beiden tatsächlich trennte, steht den glaubhaften Aussagen von B.________ nicht entgegen. Der Beschuldigte sagte, er frage sich, was der Grund für die Bezichtigung von B.________ sein könnte (pag. 158, Z. 26-27). Er fügte hinzu, dass er und die Besitzerin der G.________(Bar) sich hassen würden. Im Umfeld der G.________(Bar) würden offenbar Lügengeschichten über ihn erzählt, eben gerade auch wegen Drogen. Dabei habe er absolut nichts mit Drogen am Hut. Er könne sich vorstellen,