8 sei und den anderen Mann angegangen habe. Sie und eine andere Frau seien dazwischen gegangen und hätten den Beschuldigten wieder zurück gedrängt. Der andere Mann sei in diesem Moment links in der Ecke gestanden. Es sei ganz eindeutig so gewesen, dass sie vom Beschuldigten gebissen worden sei und nicht vom anderen Mann (pag. 162, Z. 1-7). Die Aussagen von B.________ zum Ablauf der Auseinandersetzung bis hin zu ihrer Intervention sind konstant und plausibel.