Vielleicht sei schon vorher in der F.________(Bar) etwas los gewesen, das wisse sie nicht. Es könne auch sein, dass E.________ schon vorher geblutet habe, das wisse sie auch nicht (pag. 23, Z. 47-49). Weiter ergänzte sie, dass es aus ihrer Sicht ein einseitiges Schlagen des Beschuldigten gewesen sei. Wie weit sich E.________ gewehrt oder geschlagen habe, könne sie nicht sagen. Sie sei seitlich vom Beschuldigten gestanden und habe ihre Hände zwischen die beiden gehalten (pag. 24, Z. 85-87). Ferner schilderte sie, wo die Beteiligten sich zu Beginn der Auseinandersetzung aufhielten und wie sich diese Positionen im Laufe der Auseinandersetzung verschoben hätten (pag. 24, Z. 87-89).