Dies an der Nase und an der Stirn. Sie sei dann mitten drin gewesen und der Besitzerin der G.________(Bar) hätten sie auch die Brille runtergeschlagen. Der Beschuldigte habe sie in die Hand gebissen (pag. 23, Z. 19-28). B.________ räumte auch ein, dass sie nicht mitbekommen habe, worum es im anfänglichen Wortgefecht gegangen sei (pag. 23, Z. 24). Ebenso könne sie nichts dazu sagen, was in der F.________(Bar) passiert sei. Sie habe es erst mitbekommen, als es im Zwischengang losgegangen sei (pag. 23, Z. 44-45). Vielleicht sei schon vorher in der F.________(Bar) etwas los gewesen, das wisse sie nicht.