Das Erzählte wirkt selbst erlebt und individuell geprägt. So schilderte sie anlässlich der polizeilichen Befragung vom 8. Dezember 2015, dass sie erst etwas mitbekommen habe, als E.________ und der Beschuldigte von der F.________(Bar) in den Zwischengang zur G.________(Bar) gekommen seien. Es habe eine Rangelei zwischen den beiden gegeben. Der Beschuldigte sei auf E.________ losgegangen. Sie und die Besitzerin der G.________(Bar) hätten intervenieren wollen. Es sei erst ein Wortgefecht gewesen. Es sei dann schnell in eine Schlägerei übergegangen. E.________ habe auf einmal geblutet. Dies an der Nase und an der Stirn.