24, Z. 93-94). Zu ihrer Verletzung gab sie an, dass sie nicht sehr starke Schmerzen gehabt habe. Sie habe es gespürt und habe ein Taubheitsgefühl empfunden. Es sei aber keine starke Beeinträchtigung gewesen (pag. 163, Z. 12-13 u. Z. 15-17). Schliesslich ergänzte sie, dass die Heilung der Wunde problemlos verlaufen sei (pag. 163, Z. 21). B.________ schilderte mehrfach detailliert, stimmig und nachvollziehbar, wie sie auf die Auseinandersetzung aufmerksam geworden war bis hin zum Moment, als sie vom Beschuldigten ins rechte Handgelenk gebissen wurde. Das Erzählte wirkt selbst erlebt und individuell geprägt.