12.3 Würdigung der subjektiven Beweismittel B.________ machte in Bezug auf ihre Verletzung am rechten Handgelenk konstant geltend, dass sie anlässlich einer Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und E.________ im Zwischengang der F.________(Bar) und der G.________(Bar) vom Beschuldigten gebissen worden sei, als sie versucht habe, die beiden Kontrahenten voneinander zu trennen (pag. 23, Z. 19-28; pag. 161, Z.