6 Beschuldigten sowie gegen E.________ ein Strafverfahren wegen einfacher Körperverletzung resp. einfacher Körperverletzung/Tätlichkeiten eröffnet (pag. 1 f.), welches durch Vergleich (Rückzug der jeweiligen Strafanträge) vom 7. Juni 2016 abgeschlossen werden konnte (pag. 127). Das Strafverfahren wurde sodann mit Verfügung vom 17. Juni 2016 eingestellt (pag. 128). Gemäss Anklage (Strafbefehl vom 20.06.2016; pag. 130 ff.) und wie bereits in Ziffer 7 hiervor erwähnt, soll B._____