12. Beweiswürdigung der Kammer 12.1 Vorbemerkungen Dem vorliegend zu beurteilenden Vorfall ging eine zunächst verbale und schliesslich tätliche Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und E.________ voraus. Diese Auseinandersetzung wird grundsätzlich nicht bestritten, wenn auch von den Beteiligten unterschiedlich dargestellt. Diesbezüglich wurde gegen den