Dies jedoch im Unterbewusstsein und unter enormer Stressbelastung. Das wäre jedoch keine einfache Körperverletzung, sondern Notwehr. Anhand der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen scheine zumindest ihm nicht klar ersichtlich zu sein, unter welchen Umständen im Detail die Bisswunde zustande gekommen sei. Es gebe keine Zeugen, welche die Biss-Attacke bezeugen könnten. Für ihn gebe es keinen logischen Grund, weshalb er einfach so eine ihm völlig fremde Person hätte beissen sollen (pag. 229 f.).