30, Z. 82-84). Es seien dort nur die beiden am Raufen gewesen (pag. 30, Z. 92). Auf Frage, ob noch eine weitere Frau nebst der Wirtin der G.________(Bar) im Zwischengang involviert gewesen sei, welche E.________ und den Beschuldigten ebenfalls versucht habe zu trennen, antwortete H.________ «Beim Trennen nicht.». Es seien schon Leute dort gewesen, etwa vier Personen, welche aber nicht darauf reagiert hätten. Was vorher passiert sei, könne er nicht sagen (pag. 30, Z. 95-98 u. Z. 103-104). Die Aussagen von H.________ schliessen ein vorgängiges Intervenieren und Schlichten seitens von B.________ nicht aus.