9. Subjektive Beweismittel Weiter liegen der Kammer subjektive Beweismittel in Form von Aussagen von E.________, B.________, H.________ und des Beschuldigten vor. Auf eine Zusammenfassung wird verzichtet. Die Vorinstanz hat die Aussagen wiedergegeben, weshalb darauf verwiesen wird (pag. 179 ff., S. 4 ff. der Urteilsbegründung). Soweit sich ergänzende und/oder präzisierende Ausführungen zu den einzelnen Beweismitteln aufdrängen, erfolgen diese im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen. In der Einvernahme von E.________ geht es um seine Auseinandersetzung mit dem Beschuldigten. Zur Intervention von B.__