4 getrennt worden, wobei sie vom Beschuldigten in das rechte Handgelenk gebissen worden sei (pag. 4 f.). Zur Verletzung von B.________ kann dem Arztbericht vom 23. November 2015 entnommen werden, dass es sich dabei um eine ca. 5 cm messende elypsenförmige Bissverletzung im Bereich des ulnaren Handgelenks rechts mit Hämatom sowie Schwellung und perifokaler Rötung handelte. Gemäss Bericht lag eine kleine ca. 5 mm lange oberflächliche Exkoriation vor, ansonsten waren keine tiefer gehenden Verletzungen sichtbar.