__ und seiner fortdauernden Drohungen, sei dieser in die Polizeiwache C.________ verbracht worden. Bei der ärztlichen Abklärung der Hafterstehungsfähigkeit habe die behandelnde Ärztin am rechten Oberarm eine frische Bissverletzung festgestellt. Zum Sachverhalt wird im Anzeigerapport festgehalten, dass E.________ offenbar bereits vorgängig in der F.________(Bar) negativ aufgefallen sei, so dass H.________ als Gast der F.________(Bar) gegen 01:46 Uhr diesbezüglich die Polizei avisiert habe, wobei es noch zu keiner polizeilichen Intervention gekommen sei. Schliesslich seien E._____