Der Beschuldigte habe einen Atemlufttest trotz wiederholtem Auffordern verweigert. Auch diverse weitere, an der Auseinandersetzung nicht beteiligte Personen, seien teilweise stark angetrunken gewesen, was eine Ermittlung des effektiv Vorgefallenen vor Ort erschwert habe. Zur Unterstützung seien deshalb weitere Polizeikräfte beigezogen worden. Nach deren Eintreffen hätten schliesslich die unbeteiligten Personen den Hinterhof verlassen und die nötigen Abklärungen hätten getätigt werden können (pag. 4). Infolge des emotional stark aufgebrachten Zustands von E.________ und seiner fortdauernden Drohungen, sei dieser in die Polizeiwache C.___